Die Schüler unserer Schülerfirma Netthelp sind als geringfügig Beschäftigte verzeichnet. Sie müssen dazu bei der Sozialversicherung gemeldet werden und es wird eine relativ geringe Umlage auf die Lohnsumme fällig.
Die Höhe der Umlagen finden sich auf den Seiten der Minijiob-Zentrale. Für die Abrechnung muss man monatlich, schon vor Ende des Monats die Lohnsumme wissen und dann die Umlage-Beträge eintragen und bezahlen.
Zum Eintragen der Beträge meldet man sich unter https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online an, dazu muss man bereits eine Betriebsnummer erhalten haben und einen Online-Zugang eingerichtet haben. Die Benutzung der Online-Software und das ganze Verfahren ist recht unübersichtlich, man bekommt z.B. keine Rechnungen, da man sich mit dem Verfahren auskennen muss, im Zweifelsfall bekommt man gleich eine Mahnung. Sehr positiv ist das Service-Center, das unter der Rufnummer 0234-304-70799 erreichbar ist. Man muss schon eine Weile in der Warteschlange zubringen, die Mitarbeiter waren aber bisher immer sehr freundlich und sehr hilfsbereit.
Die Eingabe der Daten funktioniert so, dass man nach der Anmeldung auf den Online-Seiten den Menüpunkt:
Beitragnachweis -> gerinfügig Beschäftigte
auswählt. In dem Formular wählt man zuerst den Arbeitgeber aus, gibt dann den Zeitraum für die Meldung ein und den Rechtskreis West. Die folgenden drei Radiobuttons kann man ignorieren, solange man nicht eine Meldung korrigieren möchte. Dann muss man an drei Stellen Beträge angeben und zwar in den Feldern:
- U1: 0,6% der Lohnsumme
- U2: 0,07% der Lohnsumme
- INSO: 0,1% der Lohnsumme
Die Abbildung zeigt die Einträge für eine Lohnsumme von 1237,50 im Monat Januar 2009:
Klickt man hier auf Weiter, so werden die Daten überprüft und noch einmal angezeigt, auch die Summe von 9,54 € für dieses Beispiel. Klickt man jetzt auf Absenden, so sind die Angaben gültig und man erhält einen Download-Link für eine PDF-Datei des zugehörigen Beitragsnachweises. Den Beitragsnachweis muss man sorgfältig aufbewahren, man kann ihn dazu Drucken und Abspeichern.
Diese Angaben sind monatlich notwendig. Wenn die Summen gering sind, dann kann man schriftlich darum bitten die Angaben nur einmalig am Jahresende vornehmen zu müssen.
Die Beträge sind gegenüber 2008 erheblich erhöht worden. Für 2008 waren insgesamt nur 0,1% fällig, in 2009 sind es insgesamt 0,77%, also fast das Achtfache des bisherigen Beitrages.