Die Schüler unserer Schülerfirma Netthelp müssen einzeln als geringfügig Beschäftigte für die Sozialversicherung gemeldet werden.
Zum Anmelden der Schüler meldet man sich unter https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online an, dazu muss man bereits eine Betriebsnummer erhalten haben und einen Online-Zugang eingerichtet haben. Die Benutzung der Online-Software und das ganze Verfahren ist recht unübersichtlich. Sehr positiv ist das Service-Center, das unter der Rufnummer 0234-304-70799 erreichbar ist. Man muss schon eine Weile in der Warteschlange zubringen, die Mitarbeiter waren aber bisher immer sehr freundlich und sehr hilfsbereit.
Für die Anmeldung wird normalerweise die Sozialversicherungsnummer benötigt, die jeden Bundesbürger sein Leben lang begleiten wird. Die Schüler haben in der Regel noch keine derartige Nummer, da wir der erste Arbeitgeber sind, daher sind ein paar mehr Daten zu erfassen.
Die Eingabe der Daten funktioniert so, dass man nach der Anmeldung auf den Online-Seiten den Menüpunkt:
SV-Meldung -> Allgemein (inkl. Geringfügig Beschäftigte) -> Anmeldung -> 10 Beginn der Beschäftigung
geht.
In dem Formular finden sich an mehreren Stellen Buttons, über die man Auswahllisten öffnen kann. Hinter den Auswahllisten stehen oft passende Vorgaben. Über Betriebsnummer des Arbeitgebers z.B. kommt man zu einer Maske über die man die Betriebsdaten übernehmen kann (dort Daten übernehmen anklicken).
In den Feldern KV, RV, AL und PV muss jeweils 0 stehen, was kein Beitrag bedeutet.
Ins Feld Personengruppe kommt der Schlüssel 110 für Kurzfristig Beschäftigte nach §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (50 Tage Regelung).
Für die Angaben zur Tätigkeit ist der Schlüssel 774 recht allgemein und umfasst viele Tätigkeiten.
Ins Feld B1 kommt der Schlüssel 8 für Teilzeit (Arbeitszeit<18 Stunden) , im Feld B2 passt 2 für Volks-Hauptschule, Mitt Reife ohne abgesch. Berufsausbildung am besten.
Im Feld Schlüssel der Staatsangehörigkeit wird in der Regel 000 stehen für Deutschland.
Bei Betriebsstätte wird die Marke auf West gesetzt. Der Rest der Angaben ist einigermaßen naheliegend. Aufpassen muss man nur noch bei dem Feld Geburtsland, hier darf man anscheinend bei Deutschen keinerlei Einträge vornehmen, auch nicht 000.
Hat man alle Angaben zusammen, so klickt man auf SV-Meldung prüfen, um die Angaben zu testen.
Hat man das Formular erfolgreich abgesandt, so bekommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach kurze Zeit einen Brief, auf dem auch die Sozialversicherungsnummer angegeben ist.