Die Schüler unserer Schülerfirma Netthelp müssen einzeln als geringfügig Beschäftigte für die  Sozialversicherung gemeldet werden.

Zum Anmelden der Schüler meldet man sich unter https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online an, dazu muss man bereits eine Betriebsnummer erhalten haben und einen Online-Zugang eingerichtet haben. Die Benutzung der Online-Software und das ganze Verfahren ist recht unübersichtlich. Sehr positiv ist das Service-Center, das unter der Rufnummer 0234-304-70799 erreichbar ist. Man muss schon eine Weile in der Warteschlange zubringen, die Mitarbeiter waren aber bisher immer sehr freundlich und sehr hilfsbereit.

Für die Anmeldung wird normalerweise die Sozialversicherungsnummer benötigt, die jeden Bundesbürger sein Leben lang begleiten wird. Die Schüler haben in der Regel noch keine derartige Nummer, da wir der erste Arbeitgeber sind, daher sind ein paar mehr Daten zu erfassen.

Die Eingabe der Daten funktioniert so, dass man nach der Anmeldung auf den Online-Seiten den Menüpunkt:

SV-Meldung -> Allgemein (inkl. Geringfügig Beschäftigte) -> Anmeldung -> 10 Beginn der Beschäftigung

geht.

SV-Anmeldung
SV-Anmeldung

In dem Formular finden sich an mehreren Stellen Buttons, über die man Auswahllisten öffnen kann.  Hinter den Auswahllisten stehen oft passende Vorgaben. Über Betriebsnummer des Arbeitgebers z.B. kommt man zu einer Maske über die man die Betriebsdaten übernehmen kann (dort Daten übernehmen anklicken).

In den Feldern KV, RV, AL und PV muss jeweils 0 stehen, was kein Beitrag bedeutet.

Ins Feld Personengruppe kommt der Schlüssel 110 für Kurzfristig Beschäftigte nach §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (50 Tage Regelung).

Für die Angaben zur Tätigkeit ist der Schlüssel 774 recht allgemein und umfasst viele Tätigkeiten.

Ins Feld B1 kommt der Schlüssel 8 für Teilzeit (Arbeitszeit<18 Stunden) , im Feld B2 passt 2 für Volks-Hauptschule, Mitt Reife ohne abgesch. Berufsausbildung am besten.

Im Feld Schlüssel der Staatsangehörigkeit wird in der Regel 000 stehen für Deutschland.

Bei Betriebsstätte wird die Marke auf West gesetzt. Der Rest der Angaben ist einigermaßen naheliegend. Aufpassen muss man nur noch bei dem Feld Geburtsland, hier darf man anscheinend bei Deutschen keinerlei Einträge vornehmen, auch nicht 000.

Hat man alle Angaben zusammen, so klickt man auf SV-Meldung prüfen, um die Angaben zu testen.

Hat man das Formular erfolgreich abgesandt, so bekommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach kurze Zeit einen Brief, auf dem auch die Sozialversicherungsnummer angegeben ist.

Eine reale Schülerfirma ist auch Arbeitgeber für die Schüler. Für die Sozialversicherung benötigt die Firma eine Arbeitgebernummer. Diese Arbeitgebernummer ist relativ problemlos zu bekommen bei der dafür zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Im einfachsten Fall beantragt man die Nummer per Mail bei betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de, man kann sich aber auch schriftlich wenden an

Betriebsnummern-Service
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 01801 664466
Telefax: 0681 849499

Die Nummer kommt dann kurze zeit später per Post. Die Arbeitsagentur braucht für die Erteilung der Nummer nur den Namen der Firma und die Anschrift. Kosten sind damit erst einmal nicht verbunden.

Die Schüler unserer Schülerfirma Netthelp sind als geringfügig Beschäftigte verzeichnet. Sie müssen dazu bei der Sozialversicherung gemeldet werden und es wird eine relativ geringe Umlage auf die Lohnsumme fällig.

Die Höhe der Umlagen finden sich auf den Seiten der Minijiob-Zentrale.  Für die Abrechnung muss man monatlich, schon vor Ende des Monats die Lohnsumme  wissen und dann die Umlage-Beträge eintragen und bezahlen.

Zum Eintragen der Beträge meldet man sich unter https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online an, dazu muss man bereits eine Betriebsnummer erhalten haben und einen Online-Zugang eingerichtet haben. Die Benutzung der Online-Software und das ganze Verfahren ist recht unübersichtlich, man bekommt z.B. keine Rechnungen, da man sich mit dem Verfahren auskennen muss, im Zweifelsfall bekommt man gleich eine Mahnung. Sehr positiv ist das Service-Center, das unter der Rufnummer 0234-304-70799 erreichbar ist. Man muss schon eine Weile in der Warteschlange zubringen, die Mitarbeiter waren aber bisher immer sehr freundlich und sehr hilfsbereit.

Die Eingabe der Daten funktioniert so, dass man nach der Anmeldung auf den Online-Seiten den Menüpunkt:

Beitragnachweis -> gerinfügig Beschäftigte

auswählt.  In dem Formular wählt man zuerst den Arbeitgeber aus, gibt dann den Zeitraum für die Meldung ein und den Rechtskreis West. Die folgenden drei Radiobuttons kann man ignorieren, solange man nicht eine Meldung korrigieren möchte. Dann muss man an drei Stellen Beträge angeben und zwar in den Feldern:

  • U1: 0,6% der Lohnsumme
  • U2: 0,07% der Lohnsumme
  • INSO: 0,1% der Lohnsumme

Die Abbildung zeigt die Einträge für eine Lohnsumme von 1237,50 im Monat Januar 2009:

geringfügig Beschäftigte
Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte

Klickt man hier auf Weiter, so werden die Daten überprüft und noch einmal angezeigt, auch die Summe von 9,54 € für dieses Beispiel. Klickt man jetzt auf Absenden, so sind die Angaben gültig und man erhält einen Download-Link für eine PDF-Datei des zugehörigen Beitragsnachweises. Den Beitragsnachweis muss man sorgfältig aufbewahren, man kann ihn dazu Drucken und Abspeichern.

Diese Angaben sind monatlich notwendig. Wenn die Summen gering sind, dann kann man schriftlich darum bitten die Angaben nur einmalig am Jahresende vornehmen zu müssen.

Die Beträge sind gegenüber 2008 erheblich erhöht worden. Für 2008 waren insgesamt nur 0,1% fällig, in 2009 sind es insgesamt 0,77%, also fast das Achtfache des bisherigen Beitrages.